B196 Führerschein
4 Motorrad-Theoriestunden
mind. 5 x 90min Fahrstunden
mind. 25 Jahre und 5 Jahre Besitz der Klasse B
Fahrerschulung B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis
der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer
Leistung von bis zu 15 kW.
Aktuell gilt die Berechtigung nur in Deutschland.
